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lupi_bln
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vor 3 Tagen
... mir geht es auch (immer) noch so ... zumal ... mehr
Nice912
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vor 3 Tagen
Ja realistig müssen wir auf jeden fall ... mehr
S@brin@
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vor 3 Tagen
Hey, helfen kann ich nicht, aber ich beneide dich ... mehr
S@brin@
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vor 3 Tagen
Naja, dann geht es dir nicht viel anders wir mir. ... mehr
blue.shorty
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vor 3 Tagen
Hallo Forum, ich finde keine Stellenbörsen hier ... mehr

Das J1 Visum

Mit dem J1 Visum als Praktikant, Au Pair oder Schüler in die USA

Um im Rahmen eines Austauschprogrmmes in die USA einreisen zu können, braucht man ein "Austauschbesuchervisum". Austauschschüler, Au Pairs und Praktikanten müssen dafür ein "J1 - Visum" beantragen. Für die Beantragung ist das Formular DS-2019, welches man ausschliesslich bei Austauschorganisationen anfordern kann, eines der wichtigsten. Ausnahmen gibt es für Medizinstudenten, die eine Periode an einer US-Universität absolvieren. Hier reicht auch ein Besuchervisum B1/B2.

Das Ziel des J1-Visum

Ziel dieses Teils des Besucherprogramms ist es, den kulturellen Austasuch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kunst zu fördern. Das Visum ist dabei der einzige legale Weg, an diesem Austausch teilzunhemen. Es gilt für:
Studenten, Auszubildene aus privatem - und öffentlichem Bereich, Lehrer und Professoren von Hochschulen und Schulen, Wisschenschaftler sowie Teilnehmer an Austasuchprogrammen

Wichtige Vorraussetzungen für die Teilnahme

Die wichtigste, primäre Vorraussetzung für eine Einreise in die USA ist immer die finanzielle Seite. Dies gilt auch für die Studentenvisa F und M. Der Teilnehmer muss sicherstellen und vorweisen, dass er für die Zeit des Aufenthalts finanziell abgesichert ist. Damit will die US-Regierung vermeiden, das Einreisende die Sozialleistungen des Staates in Anspruch nehmen (können). Dabei ist es relativ egal ob der Aufenthalt aus den eigenen Mitteln finanziert wird oder oder durch die Organisation des Austauschprogramms.

Der Teilnehmer hat neben der finanziellen Absicherung noch andere Bedingungen zu erfüllen. Die Bildung des Teilnehmers muss für die Teilnahme am Austauschprogramm bestimmten Anforderungen an der englischen Sprache erfüllen. Für diese Anforderung bieten allerdings viele Organisationen Unterstützung. Wichtigster Ansprechpartner dürfte hier die Austauschorganisation sein.

Benötigte Unterlagen für den Bewerbungsprozess

  • deutsche Staatsbürger benötigen nur die Vorlage des Reisepasses, bei Personen aus Österreich und der Schweiz gilt dies in gleichem Maße
  • die Formulare DS-156, DS 158 und DS-2019 (nur erhältlich bei der Austauschorganisation) muss für jeden Antragsteller, elektronisch ausgefüllt werden.
  • für männliche Teilnehmer (16-45 Jahre) ist es zusätzlich erforderlich das Formular DS-157 auszufüllen
  • ein neues Passbild
  • eine Absichtserklärung, dass man nach dem Aufenthalt die USA wieder verlassen wird
  • Zahlungseingang der Antragsgebühr

Nachdem der Antrag abgesendet wurde erfolgt ein Interview beim jeweiligen Konsulat. Die Dauer des Antrages für ein J1-Visum benötigt nach eigenen Angaben in etwa 2 Wochen. Danach ist mit einer Einladung im Konsulat zu rechnen. Weiterhin muss der sich Teilnehmer - online - am gebührenpflichtigen Sevis-Programm anmelden, wo er für den Zeitraum überprüft wird. Für einige Teilnehmer ist es in Abhängigkeit vom Austauschprogramm möglich, einen Job in den Staaten aufzunehmen. Näheres Informationen dazu gibt es bei den zuständigen Organisationen.

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